AGB Advertiser / Agenturen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Advertiser / Agenturen

Zum Betrieb von Partnerprogrammen auf den affilnex Online-Plattformen

1. Geltungsbereich / Definitionen

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Remado Limited & Co.KG, Pflostweg 4, D-76532 Baden-Baden (im folgenden: affilnex genannt) und dem Vertragspartner.

1.2. affilnex erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen für Advertiser / Agenturen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser / Agenturen. affilnex ist im Übrigen berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

1.3. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser / Agenturen erstreckt sich auf alle für Advertiser / Agenturen angebotenen Leistungen von affilnex. Der Advertiser / Agenturen erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen von affilnex diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser / Agenturen als für ihn verbindlich an.

1.4. Neben den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser / Agenturen wird auch die jeweils gültige Preisliste von affilnex Vertragsbestandteil.

1.5. Es gelten für die Anwendung und Auslegung des Vertrages nachfolgende Definitionen:

Publisher

Ein Publisher ist eine natürliche oder juristische Person, Inhaber bzw. Betreiber digitaler Medien (Webseiten, E-Mails, SMS, MMS, o.ä.), der affilnex verlinkte Werbeflächen zur Verfügung stellt, die an Advertiser / Agenturen weiter vermittelt werden. Ein Publisher ist Unternehmer (§ 14 BGB) und kein Verbraucher (§ 13 BGB).

affilnex

affilnex übermittelt mit seinem Partnerprogramm-Netzwerk die Werbung von Advertisern / Agenturen auf digitalen Medien von Publishern. Hierzu schließt affilnex mit diesen Parteien Rahmenverträge, bietet die technische Infrastruktur und protokolliert die vermittelten Leistungen.

Double Opt-In

Beim „Double Opt-In“ erfolgt der Eintrag in eine Abonnentenliste in zwei Schritten:
1. Schritt: Auf Anfrage erhält der Interessent eine E-Mail-Nachricht mit einem individuellen Bestätigungslink.
2. Schritt: Erst wenn der Interessent diesen Bestätigungslink aktiv angeklickt und somit bestätigt hat, wird er in die Abonnentenliste eingetragen.

Life-Time-Provision

Bei einer Life-Time-Provision wird der Kunde durch den Publisher nur einmal geworben. Der Publisher erhält für diese einmalige Werbung eine auf die jeweilige Programm-Lebenszeit begrenzte Provision. Endet die jeweilige Programm-Lebenszeit, so endet auch die Life-Time-Provision.

Advertiser / Agenturen

Der Advertiser / Agenturen ist in der Regel ein Unternehmen, das durch affilnex übermittelt, auf mobilen und digitalen Medien der Publisher wirbt, und das gegenüber affilnex nach der jeweils geltenden Preisliste und im Werbeerfolgsfall gemäß den vereinbarten Konditionen entgeltpflichtig wird.

Vertragspartner

Vertragspartner von affilnex sind sowohl Publisher als auch Advertiser / Agenturen.

Werbemittel

Jede Form von Werbemitteln (z.B. Banner, Texte, Flash-Animationen u.ä.), die der Advertiser / Agenturen zu Werbezwecken affilnex zur Verfügung stellt.

Werbeplattform

Ein im affilnex Online-System als Werbeplattform hinterlegtes digitales Medium (Werbereichweitenträger) wie bspw. eine Webseite, ein definierter Newsletter-Verteiler, eine Mobile Webseite o.ä. auf der ein Publisher auf einer oder mehreren digitalen Werbeflächen Werbemittel von affilnex Partnerprogrammen integriert.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertragsschluss kommt zwischen affilnex und dem Advertiser / Agenturen selbst zustande. In bestimmten Fällen kann es sein, dass der Advertiser / Agenturen mit affilnex ergänzende Bedingungen zur Teilnahme an seinem Partnerprogramm vereinbart. Diese Bedingungen werden physisch im Online-System von affilnex hinterlegt und durch affilnex an seine Publisher als ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher für das jeweilige Partnerprogramm kommuniziert.

2.2. Advertiser / Agenturen bei affilnex können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen werden. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

2.3. Für die Anmeldung als Advertiser / Agenturen ist die Vorlage eines gültigen Gewerbenachweises oder Handelsregisterauszuges erforderlich.

2.4. Meldet der Mitarbeiter einer juristischen Person diese als Advertiser / Agenturen bei affilnex an, so bedarf es der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Gleiches gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z.B. eine Agentur) einen Advertiser / Agenturen in dessen Auftrag anmeldet oder in dessen Auftrag gegenüber affilnex agiert.

2.5. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn affilnex die Anmeldung des Advertisers / Agenturen durch schriftlichen Vertragsschluss bestätigt.

2.6. Bei der Anmeldung hat der Advertiser / Agenturen die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Advertiser / Agenturen hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbständig in das Online-System von affilnex einzupflegen. Änderungen in der Vertragspartnerschaft, beispielsweise durch Umfirmierung, Übernahme, Verlagerung des Geschäftssitzes etc. hat der Advertiser / Agenturen schriftlich mit entsprechenden Belegen wie Handelsregisterauszügen und/oder Gewerbenachweisen gegenüber affilnex anzuzeigen.

2.7. Der Advertiser / Agenturen stimmt in den Empfang von E-Mails durch affilnex und durch ihre Publisher Vertragspartner zu. Widerspricht der Advertiser / Agenturen dem Empfang solcher E-Mails, so handelt es sich um eine konkludente Kündigung des Vertrages.

2.8. Der Advertiser / Agenturen verpflichtet sich, bei allen Aktivitäten über affilnex die geltenden Gesetze zu beachten. Angemeldet werden dürfen nur Partnerprogramme und Werbemittel, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Advertiser / Agenturen. Gleichwohl ist affilnex befugt, die beworbenen Webseiten und Werbemittel des Advertisers / Agenturen auf seine Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls abzuschalten. Die Untersuchung kann auch mit technischen Mitteln erfolgen.

2.9. Der Advertiser / Agenturen gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von affilnex schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).

2.10. affilnex bleibt es unbenommen, darüber hinaus auch als Publisher, Advertiser oder Agentur tätig zu werden.

2.11. affilnex kann mit dem Advertiser / Agenturen als Referenz werben und dazu den jeweiligen Namen und das Logo in allen Medien verwenden.

3. Teilnahme

3.1. Für den Advertiser / Agenturen ist die Teilnahme im Affiliate Netzwerk von affilnex kostenpflichtig. Es gelten die Preise der jeweils online veröffentlichten aktuellen Preisliste.

3.2. Der Advertiser / Agentur verfügt bei affilnex über ein virtuelles Konto.

3.3. Für die Bereitstellung von Partnerprogrammen über affilnex hat der Advertiser / Agentur eine entsprechende währungsspezifische Anzahlungssumme im Voraus zu leisten. Hierfür erhält der Advertiser / Agentur nach Registrierung eine Akontorechnung über die Einzahlung seines Guthabens auf dem virtuellen Konto. Sämtliche Transaktionskosten (z.B. Gebühren für Kreditkarten) hat der Advertiser / Agentur zu tragen.

3.4. Der Zugang des Advertiser / Agentur wird nach wirksamen Vertragsschluss durch affilnex freigeschaltet. Soweit nicht anders vereinbart, ist das währungsspezifische, in der aktuellen Preisliste definierte Mindestvolumen einzuzahlen.

3.5. Der Advertiser / Agentur verpflichtet sich, nach Anforderung durch affilnex, die auch per E-Mail versendet werden kann, sein Advertiser / Agentur-Konto umgehend wieder aufzufüllen. Sinkt der Kontostand des Advertiser / Agentur auf das währungsspezifische Mindestguthaben, kann affilnex das Partnerprogramm deaktivieren und die Werbemittel des Advertiser / Agentur abschalten.

3.6. Rechnungen von affilnex sind sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Teilzahlungen werden nicht dem virtuellen Guthabenkonto des Advertiser / Agentur im affilnex System gutgeschrieben. Der Advertiser / Agentur ist zum Abzug von Skonti nicht berechtigt.

3.7. affilnex erstellt monatliche Abrechnungen über das verbrauchte Advertiser / Agentur-Guthaben. Weist das Advertiser / Agentur-konto kein positives Guthaben zum monatlichen Abrechnungszeitpunkt auf, erhält der Advertiser / Agentur die jeweiligen monatlichen Abrechnungen rückwirkend erst, nachdem sein Guthaben-Konto bei affilnex wieder einen Positiv-Betrag aufweist.

3.8. Die Rechnungsstellung an den Advertiser / Agentur durch affilnex erfolgt ausschließlich im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem deutschen Signaturgesetzt (SigG) auf elektronischem Weg per E-Mail. Zudem werden die elektronisch signierten Rechnungen zum Download im Advertiser / Agentur-Loginbereich von affilnex bereitgestellt. Auf eine postalische Zusendung der Rechnungen verzichtet der Advertiser / Agentur ausdrücklich.

4. Verhaltenspflichten

4.1. affilnex übermittelt dem Advertiser / Agentur Bewerbungen von Publishern zur Teilnahme an seinem Partnerprogramm. Die durch den Publisher für affilnex abgegebene Bewerbung zu einem Partnerprogramm hat der Advertiser / Agentur innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen oder abzulehnen. Nach dem Ablauf von 14 Tagen erfolgt eine automatische Bestätigung des Publishers. Die Annahme der Bewerbung wird durch den Advertiser / Agentur im Namen von affilnex gegenüber dem Publisher erklärt.

4.2. Die Entscheidung zur Annahme eines Partnerprogramms mit Wirkung für affilnex trifft allein der Advertiser / Agentur. Von daher trifft allein den Advertiser / Agentur die Pflicht, die an seinem Partnerprogramm teilnehmenden Publisher fortlaufend zu überprüfen. Zudem kann der Advertiser / Agentur jederzeit einzelne Publisher im Namen von affilnex von seinem Partnerprogramm ausschließen. Eine Mitverantwortlichkeit von affilnex gegenüber dem Advertiser / Agentur hinsichtlich der an seinem Partnerprogramm teilnehmenden Publisher wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3. In der E-Mail-Kommunikation mit den Publishern des affilnex Netzwerks ist der Advertiser / Agentur verpflichtet, seine E-Mails mit einem rechtsgültigen Impressum zu versehen, entweder in Textform oder per unmittelbar erreichbarem Link.

4.4. Eine Bewerbung von Partnerprogrammen, die außerhalb des affilnex Netzwerks betrieben werden, ist gegenüber den affilnex Publishern innerhalb des affilnex Netzwerks und unter zur Hilfenahme der affilnex Netzwerk-Funktionen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung, gleich aus welchem Grund, ist vom Advertiser / Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,- EUR an affilnex zu zahlen.

5. Werbemittel

5.1. Der Advertiser / Agentur stellt für sein Partnerprogramm in geeigneter Form die Werbemittel einschließlich hierfür benötigter Codes, Hyperlinks, u.ä. zur Verfügung. Er ist verpflichtet, die Dokumentation der vergütungspflichtigen Transaktionen (Views, Clicks, Leads, Sales) durch affilnex mittels der angewandten Tracking-Methoden in seinem Einflussbereich sicherzustellen und das affilnex Tracking-System nicht mit technischen Mitteln bei der vertragsgemäßen Erfassung von Transaktionen zu behindern.

5.2. Ausschließlich der Advertiser / Agentur ist für die ordnungs- und funktionsfähige Integration der von affilnex bereitgestellten Tracking-Codes verantwortlich.

5.3. Die Platzierung sowie die Häufigkeit der Einbindung von bereitgestellten Werbemitteln kann der Publisher nach eigenem Ermessen im Namen von affilnex tätigen. Der Advertiser / Agentur hat darauf keinen Einfluss, solange es seinen wirtschaftlichen Interessen nicht widerspricht.

5.4. Der Advertiser / Agentur erteilt affilnex eine auf die Dauer des Vertrages beschränkte Lizenz, alle Marken, Urheberrechte und ähnliche Rechte, die dieser im Rahmen des Partnerprogramms einsetzt, im Rahmen des affilnex Netzwerkes gegenüber den Publishers zu nutzen und weiterzugeben. Sofern der Advertiser / Agentur über die Teilnahmebedingungen seines Partnerprogramms dies nicht explizit ausgeschlossen hat, kann affilnex diese Lizenz an die Publisher Unterlizenzieren, damit diese im Auftrag von affilnex für den Advertiser / Agentur werben können.

6. Vergütung

6.1. Die Konditionen der Vergütung im Rahmen der Partnerprogramme werden zwischen affilnex und dem Advertiser / Agentur verhandelt. Der Vergütungsanteil für Publisher wird durch affilnex festgelegt und diesen im affilnex System entsprechend kommuniziert.

6.2. affilnex ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen ein Partnerprogramm des Advertiser auszusetzen oder zu pausieren.

6.3. Der Advertiser / Agentur verpflichtet sich, affilnex hinsichtlich der Vergütungen und Transaktionsstrukturen gegenüber anderen Affiliate Netzwerken, mit denen der Advertiser / Agentur ebenfalls zusammenarbeitet, nicht schlechter zu stellen. Dies gilt auch für alle sonstigen, nicht-monetären Partnerprogramm-Konditionen (z.B. Cookie-Life-Time, AutoAccept u.a.).

6.4. Gewünschte Konditionsänderungen des Advertiser / Agentur müssen affilnex mindestens 3 Werktage vor Inkrafttreten mitgeteilt werden.

6.5. Vergütungen für Transaktionen, die auf Basis von Pay per View oder Pay per Click abgerechnet werden, sind sofort fällig und gelten grundsätzlich als sofort vom Advertiser / Agentur unwiderruflich bestätigt und damit als endgültig vergütungspflichtig anerkannt. Vergütungen für Transaktionen, die auf Basis von Pay per Lead oder Pay per Sale abgerechnet werden, hat der Advertiser / Agentur schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von, soweit nicht gesondert vereinbart, 45 Tagen gegenüber affilnex zu bestätigen bzw. zu stornieren. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine automatische Bestätigung der Transaktionen durch das affilnex System im Auftrag des Advertiser / Agentur. Gleich aus welchem Grund bestätigte Transaktionen gelten durch den Advertiser / Agentur endgültig akzeptiert und seine Zahlungspflicht gegenüber affilnex als unwiderruflich anerkannt. Eine nachträgliche Stornierung, auch in Teilen, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

6.6. Eine Stornierung von erfassten Transaktionen ist nur möglich, wenn ein in den ergänzenden Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms definierter Stornofall oder ein Widerruf nach den fernabsatzrechtlichen Vorschriften vorliegt. In allen anderen Fällen steht dem Advertiser / Agentur kein Stornorecht zu. Es obliegt daher allein dem Advertiser / Agentur, seine ergänzenden Teilnahmebedingungen gegenüber affilnex und ihren Publishern so auszugestalten, dass alle relevanten Stornogründe erfasst sind. Als Stornierungsgrund gilt in keinem Fall die doppelte Erfassung einer Transaktion durch zwei oder mehrere unterschiedliche Affiliate Netzwerke.

6.7. Eine Stornierung von durch affilnex protokollierte Transaktionen und den damit verbundenen Vergütungen ist dem Advertiser / Agentur nur gestattet, wenn der Advertiser / Agentur den Stornierungsgrund angibt und auf Anfrage gegenüber affilnex durch geeignete Dokumente, Kundenunterlagen oder Logfilesnachweist. affilnex bleibt es unbenommen, die Angaben durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer durch Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftsunterlagen des Advertiser / Agentur zu überprüfen. Innerhalb von 14 Tagen hat der Advertiser / Agentur dem Wirtschaftsprüfer den Zugang zu den entsprechenden Geschäftsunterlagen zu ermöglichen. Die Kosten für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers trägt affilnex, es sei denn, die Stornierungen des Advertiser / Agentur waren ganz oder teilweise vertragswidrig.

6.8. Eine Zahlungspflicht trifft den Advertiser / Agentur auch dann, wenn durch ihn oder einen seiner Erfüllungsgehilfen ein Tracking-Ausfall oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird. In einem solchen Fall errechnet sich der zu ersetzende Wert auf Basis der durchschnittlichen Tagesumsätze der letzten 3 Monate. Pro angebrochenem Tag wird der vollständige Tagesumsatz fällig, mindestens jedoch 3 Tagesumsätze.

6.9. Der Advertiser / Agentur hat dafür zu sorgen, dass sein Advertiser / Agentur-Konto bei affilnex stets ein ausreichendes Guthaben aufweist, so dass die Vergütungen für offene, noch nicht bestätigte Transaktionen stets durch positives Guthaben gedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, ist affilnex zudem berechtigt, entsprechende Verzugszinsen vom Advertiser / Agentur zu verlangen.

6.10. Guthaben auf Advertiser / Agentur-Konten werden nicht verzinst. Ein Guthaben des Advertiser / Agentur verfällt in der nach § 195 BGB bestimmten Frist, wenn das Advertiser / Agentur-Konto inaktiv ist oder das Guthaben aufgrund fehlender oder fehlerhafter Kontoverbindung nicht auszahlbar ist.

7. Ergänzende Teilnahmebedingungen

7.1. Der Advertiser / Agentur kann ergänzende Teilnahmebedingungen für sein Programm definieren. Diese werden den an seinem Partnerprogramm teilnehmenden Publishern durch affilnex als verbindlich kommuniziert. Diese zwischen Advertiser / Agentur und affilnex vereinbarten ergänzenden Vertragsbedingungen werden allerdings nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im affilnex System physisch als ergänzende Teilnahmebedingungen hinterlegt sind. Verweise auf externe Bedingungen (z.B. auf dem Server des Advertiser / Agentur) sind nicht ausreichend. Die ergänzenden Teilnahmebedingungen dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von affilnex für Publisher und Advertiser / Agentur stehen. In Kollisionsfällen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher und Advertiser / Agentur von affilnex Vorrang.

7.2. Im Falle der Änderung der ergänzenden Teilnahmebedingungen teilt der Advertiser / Agentur diese mindestens 3 Werktage vor Inkrafttreten den an seinem Partnerprogramm teilnehmenden Publishern und affilnex mit. Liegt ein wichtiger sachlicher Grund vor, kann diese Frist in bestimmten Einzelfällen verkürzt werden. Dem Advertiser / Agentur obliegt die Überprüfungspflicht hinsichtlich der korrekten Hinterlegung seiner ergänzenden Teilnahmebedingungen im affilnex System.

7.3. Sofern und soweit der Advertiser / Agentur gegenüber affilnex die Nutzung seiner geschützten Marken oder sonstigen Rechte, die er im Rahmen des Partnerprogramms einsetzt (vgl. Punkt 5.3.), durch Publisher ausschließen will, bedarf es einer entsprechenden schriftlichen Regelung in den Partnerprogramm-Teilnahmebedingungen im affilnex System.

8. Haftung des Advertiser / Agentur

8.1. Der Advertiser / Agentur haftet gegenüber affilnex insbesondere für die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel. Dies gilt auch für etwaige, durch den Advertiser / Agentur zu verantwortenden Umsatzausfälle auf Grund defekter Werbemittel und Werbemittel-Weiterleitungen.

8.2. Der Advertiser / Agentur stellt affilnex von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die affilnex dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen affilnex geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung des Advertiser / Agentur gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstößt.

9. Haftung von affilnex

9.1. affilnex wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit affilnex verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Online-System gleichwohl ausfallen, wird sich affilnex im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen affilnex seitens des Advertiser / Agentur besteht hieraus nicht.

9.2. affilnex haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von affilnex liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). affilnex haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Advertiser / Agentur, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen. Eine technische Sicherung der Daten durch affilnex erfolgt mindestens wöchentlich.

9.3. affilnex garantiert keine Umsatzerfolge.

9.4. Für Schäden, die aus der Verletzung der Datenaktualisierungspflicht (vgl. Punkt 2.6.) entstehen, haftet affilnex nicht. Entsteht daraus bei affilnex ein Schaden, muss dieser vom Advertiser / Agentur in vollem Umfang ersetzt werden.

9.5. Zudem haftet affilnex nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Namen von affilnex durch Publisher vermittelten Transaktionen wie Adressdaten, Buchungen, Verkäufen usw. sowie für die Zahlungsfähigkeit von Endkunden. Für Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit der Software oder Hardware der Parteien sowie der Verfügbarkeit bzw. Funktionsweise des Internet entstehen, übernimmt affilnex keinerlei Gewährleistung.

9.6. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet affilnex lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch affilnex, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.7. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch affilnex, ihre Mitarbeiter, Drittdienstleister oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5.000,- EUR pro Schadenfall. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere den entgangenen Gewinn.

9.8. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9.9. Sollte dem Advertiser / Agentur durch ein Fehlverhalten eines Publishers ein Schaden entstehen, so ist der Advertiser / Agentur berechtigt und gehalten, alle hieraus resultierenden Ansprüche, namentlich insbesondere Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Publisher geltend zu machen. affilnex verpflichtet sich, die hierfür notwendigen Rechte an den Advertiser / Agentur abzutreten.

10. Datenschutz

10.1. affilnex ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Advertiser / Agentur und seiner Erfüllungsgehilfen (Agenturen) zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten.

10.2. affilnex ist ebenfalls berechtigt, die durch den Advertiser / Agentur im affilnex Online-System hinterlegten Daten an externe Dienstleister zu Zwecken der Adress- und Datenvalidierung sowie Bonitätsprüfung weiter zu geben. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten.

10.3. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung, z.B. für Zwecke der Werbung oder Marktforschung, erfolgt nicht. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Advertiser / Agentur gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen dauerhaft gelöscht. Die Daten stehen dann einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung.

10.4. Wünscht der Advertiser / Agentur eine vollständige Löschung seiner Daten, so wendet er sich hierfür an den auf der Internetseite angegebenen Support von affilnex.

10.5. Der Advertiser / Agentur ermächtigt affilnex, die bei der Anmeldung angegebenen Daten an alle Publisher weiterzugeben, die für affilnex eine Partnerschaft mit dem Advertiser / Agentur eingegangen sind oder sich für eine solche beworben haben.

10.6. affilnex ist berechtigt, alle notwendigen technischen Maßnahmen zu ergreifen und einzusetzen, um die Aufrechterhaltung des Netzwerkes zu gewährleisten und etwaigen Missbrauch festzustellen. § 110 TKG gilt hierfür sinngemäß.

11. Änderung

11.1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser / Agentur sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Sie werden per E-Mail und über das Online-System zugänglich gemacht.

11.2. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser / Agentur als angenommen.

11.3. Erfolgt ein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, so gilt das Vertragsverhältnis als gekündigt i.S.d. des Punktes 12.1.

12. Kündigung

12.1. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende durch jeden Vertragspartner gekündigt werden.

12.2. Die Kündigung durch einen Advertiser / Agentur kann nur in Papierform (Originalschreiben oder per Fax) erfolgen, eine Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Kündigung durch affilnex bedarf keiner Schriftform und kann insbesondere auch per E-Mail erfolgen.

12.3. Bis zum Vertragsende sind von dem Advertiser / Agentur alle offenen Vergütungen zu begleichen.

12.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch Punkt 12.1. unberührt.

12.5. Ein etwaiges Restguthaben wird dem Advertiser / Agentur nach Abzug aller angefallenen Kosten zurückerstattet. Bei einem rechnerischen Minusguthaben sind etwaige Nachforderungen unverzüglich auszugleichen. Für Auszahlungen unterhalb der Summe der währungsspezifischen Auszahlungsgrenze wird eine währungsspezifische Bearbeitungsgebühr erhoben. Beides regelt die jeweils gültige und online veröffentlichte Preisliste.

12.6. affilnex steht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu.

12.7. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Advertiser / Agentur nicht die Regelungen von Punkt 6.3. und Punkt 15.5. einhält. Es ist unerheblich, ob die Nichteinhaltung durch den Advertiser / Agentur selbst oder durch einen vom Advertiser / Agentur beauftragten Dritten erfolgt. Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafe bleiben hierdurch unberührt.

13. Vertragsstrafe

13.1. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen von Punkt 6.3. und Punkt 15.5. vereinbaren affilnex und der Advertiser / Agentur eine Vertragsstrafe von 5.001,- EUR pro Fall.

13.2. Es ist unerheblich, ob die Zuwiderhandlung durch den Advertiser / Agentur selbst oder durch einen vom Advertiser / Agentur beauftragten Dritten erfolgt.

14 . Publizität

Die Remado Limited als 100-prozentige Eigentümerin der Remado Limited & Co.KG. Der Vertragspartner erklärt sich aus diesem Grund mit einer Veröffentlichung entsprechender Tatsachen in Form von Pressemeldungen, Corporate News und im Rahmen der Quartalsberichterstattung einverstanden.

15. Sonstiges

15.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2. Sofern der Advertiser / Agentur Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus unserem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Baden-Baden.

15.3. Für den Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser / Agentur. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn affilnex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

15.4. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Angestellte von affilnex sind nicht berechtigt, mündliche Änderungen oder Ergänzungen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

15.5. Der Advertiser / Agentur verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages sowie für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages keine direkte oder mittelbar über Dritte bestehende vertragliche Beziehung mit den Publishern von affilnex einzugehen, der die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Advertiser / Agentur bei der Bewerbung seiner Website und der dort von den Anbietern angebotenen Waren und Dienstleistungen durch den Publisher zum Zwecke hat, wenn

  • der Publisher am Partnerprogramm des Advertiser / Agentur teilgenommen hat und

  • dieser Publisher im zurückliegenden Zeitraum von 12 Monaten oder

  • wenn das Programm für einen geringeren Zeitraum betrieben worden ist oder

  • der Publisher nur einen geringeren Zeitraum am Partnerprogramm teilgenommen hat

während der gesamten Zeit zu den nach Netto-Vergütung des Publisher umsatzstärksten ersten 20 Publisher im Partnerprogramm des Advertiser / Agentur gehört.

Dies gilt nicht für solche Publisher, mit denen der Advertiser / Agentur nachweislich bereits vor Anmeldung des Advertiser / Agentur zur Plattform von affilnex entsprechende Verträge abgeschlossen hatte. Der Advertiser / Agentur verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung an affilnex eine in das billige Ermessen von affilnex gestellte, der Höhe nach vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen.

15.6. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien gilt die deutschsprachige Vertragsversion als maßgeblich.

16 . Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtsprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

Baden-Baden, Dezember 2014