AGB Publisher

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Publisher

Zur Teilnahme an Partnerprogrammen auf den AFFILNEX Online-Plattformen

1. Geltungsbereich / Definitionen

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Remado Limited & Co.KG, Pflostweg 4, D-76532 Baden-Baden (im folgenden: affilnex genannt) und dem Vertragspartner.

1.2. affilnex erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen für Publisher ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher. affilnex ist im Übrigen berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

1.3. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher erstreckt sich auf alle für Publisher angebotenen Leistungen von affilnex. Der Publisher erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen von affilnex diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher als für ihn verbindlich an.

1.4. Neben den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher wird auch die jeweils gültige Preisliste von affilnex Vertragsbestandteil.

1.5. Es gelten für die Anwendung und Auslegung des Vertrages nachfolgende Definitionen:

Publisher

Ein Publisher ist eine natürliche oder juristische Person, Inhaber bzw. Betreiber digitaler Medien (Webseiten, E-Mails, SMS, MMS, o.ä.), der affilnex verlinkte Werbeflächen zur Verfügung stellt, die an Advertiser / Agenturen weiter vermittelt werden. Ein Publisher ist Unternehmer (§ 14 BGB) und kein Verbraucher (§ 13 BGB).

affilnex

affilnex übermittelt mit seinem Partnerprogramm-Netzwerk die Werbung von Advertisern / Agenturen auf digitalen Medien von Publishern. Hierzu schließt affilnex mit diesen Parteien Rahmenverträge, bietet die technische Infrastruktur und protokolliert die vermittelten Leistungen.

Double Opt-In

Beim „Double Opt-In“ erfolgt der Eintrag in eine Abonnentenliste in zwei Schritten:
1. Schritt: Auf Anfrage erhält der Interessent eine E-Mail-Nachricht mit einem individuellen Bestätigungslink.
2. Schritt: Erst wenn der Interessent diesen Bestätigungslink aktiv angeklickt und somit bestätigt hat, wird er in die Abonnentenliste eingetragen.

Life-Time-Provision

Bei einer Life-Time-Provision wird der Kunde durch den Publisher nur einmal geworben. Der Publisher erhält für diese einmalige Werbung eine auf die jeweilige Programm-Lebenszeit begrenzte Provision. Endet die jeweilige Programm-Lebenszeit, so endet auch die Life-Time-Provision.

Advertiser / Agenturen

Der Advertiser / Agenturen ist in der Regel ein Unternehmen, das durch affilnex übermittelt, auf mobilen und digitalen Medien der Publisher wirbt, und das gegenüber affilnex nach der jeweils geltenden Preisliste und im Werbeerfolgsfall gemäß den vereinbarten Konditionen entgeltpflichtig wird.

Vertragspartner

Vertragspartner von affilnex sind sowohl Publisher als auch Advertiser / Agentur.

Werbemittel

Jede Form von Werbemitteln (z.B. Banner, Texte, Flash-Animationen u.ä.), die der Advertiser / Agentur zu Werbezwecken affilnex zur Verfügung stellt.

Werbeplattform

Ein im affilnex Online-System als Werbeplattform hinterlegtes digitales Medium (Werbereichweitenträger) wie bspw. eine Webseite, ein definierter Newsletter-Verteiler, eine Mobile Webseite o.ä. auf der ein Publisher auf einer oder mehreren digitalen Werbeflächen Werbemittel von affilnex Partnerprogrammen integriert.

2. Vertragsschluss und Teilnahme

2.1. affilnex bietet auf seinem Online-Portal Werbemittel an, die Advertiser / Agenturen zwecks Vermittlung dort im Rahmen von Partnerprogrammen eingestellt haben. Der Publisher kann sich für diese Partnerprogramme bewerben.

2.2. Der Vertragsschluss kommt zwischen affilnex und dem Publisher selbst zustande. In bestimmten Fällen kann es sein, dass affilnex ergänzende Bedingungen zur Teilnahme an einem Partnerprogramm zur Verfügung stellt. Diese Bedingungen gelten dann ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher.

2.3. Publisher bei affilnex können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen werden. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

2.4. affilnex kann die Vorlage eines gültigen Gewerbenachweises, Handelsregisterauszuges und/oder Identitätsnachweis vom Publisher verlangen.

2.5. Meldet der Mitarbeiter einer juristischen Person diese als Publisher an, so bedarf es der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Gleiches gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z.B. eine Agentur) einen Publisher in dessen Auftrag anmeldet.

2.6. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn affilnex die Anmeldung des Publishers bestätigt.

2.7. Bei der Anmeldung hat der Publisher die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Publisher hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbständig in das Online-System von affilnex einzupflegen. Änderungen in der Vertragspartnerschaft, beispielsweise durch Umfirmierung, Übernahme, Verlagerung des Geschäftssitzes etc. hat der Publisher schriftlich mit entsprechenden Belegen wie Handelsregisterauszügen und/oder Gewerbenachweisen gegenüber affilnex anzuzeigen.

2.8. Der Publisher stimmt in den Empfang von E-Mails durch affilnex und durch die von ihm beworbenen Advertisern / Agenturen zu. Widerspricht der Publisher dem Empfang solcher E-Mails, so handelt es sich um eine konkludente Kündigung des Vertrages.

2.9. Der Publisher verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Angemeldet werden dürfen nur Werbeplattformen, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. affilnex ist befugt, die Werbeplattformen des Publishers auf seine Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls abzuschalten. Die Untersuchung kann auch mit technischen Mitteln erfolgen.

2.10. Der Publisher gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder auf solche weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von affilnex schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).

2.11. affilnex bleibt es unbenommen, darüber hinaus auch als Publisher, Advertiser oder Agentur tätig zu werden.

2.12. affilnex kann mit dem Publisher als Referenz werben und dazu den jeweiligen Namen und das Logo in allen Medien verwenden.

3. Verhaltenspflichten

3.1. Der Publisher darf lediglich mit Werbeplattformen an dem Partnerprogramm teilnehmen, dessen Rechte er auch besitzt. Sollten angemeldete Werbeplattformen auf einen Dritten registriert sein, hat der Publisher auf Anfrage einen entsprechenden Berechtigungsnachweis gegenüber affilnex vorzulegen.

3.2. Für den Publisher gilt ein Spam-Verbot hinsichtlich der Nutzung von durch affilnex bereitgestellter Werbemittel und URL-Codes in E-Mails. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails begründet einen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht und kann für jeden Einzelfall Abmahnungen durch den Empfänger, Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach sich ziehen. Dem Publisher ist es daher untersagt, Dritten unaufgefordert E-Mails zu senden (Spam) sowie die über affilnex bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in solchen E-Mails zu verwenden.

3.3. Die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails ist daher nur dann gestattet, wenn die Empfänger zuvor ausdrücklich und nachweisbar dem Empfang der E-Mails zugestimmt haben („Double Opt In"-Verfahren) und die E-Mails ein rechtsgültiges Impressum aufweisen.

3.4. Auf konkrete Nachfrage seitens affilnex ist der Publisher verpflichtet, etwaige, beweiskräftige Double-Opt-In-Nachweise binnen 48h beizubringen. Andernfalls hat affilnex ein Sonderkündigungsrecht gem. §10.7.

3.5. Die automatische Erzeugung von Views, Klicks, Leads oder Sales mittels technischer Vorrichtungen (auch Computerprogramme) sowie durch vorsätzliche bzw. arglistige Täuschung ist unzulässig. Solche unrechtmäßig erworbenen Vergütungsansprüche werden nachträglich durch affilnex storniert.

3.6. Der Publisher verpflichtet sich, ohne schriftliche Genehmigung von affilnex keine Methoden zu verwenden, die affilnex Provisionscookies ohne Werbemittelkontakt (View oder Click) beim Endnutzer setzen.

3.7. Der Publisher verpflichtet sich, seine Webseite einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten, dass ausschließlich gültige Klicks, Leads und Sales generiert werden.

3.8. Ferner verpflichtet sich der Publisher, seine Webseite in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu gestalten.

3.9. Darüber hinaus verpflichtet sich der Publisher, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.

3.10. Bewirbt der Publisher die Partnerprogramme des affilnex Netzwerks nicht über eigene Reichweiten sondern unter Nutzung eines eigenen oder fremden Werbe-Netzwerks, so verpflichtet er sich, bezüglich der in dem Werbe-Netzwerk angewandten Werbemethoden, die Regeln und Vorgaben des affilnex Netzwerks und der jeweiligen Programm-spezifischen Teilnahmebedingungen sicherzustellen. Der Publisher verpflichtet sich zudem, hierzu die im affilnex Netzwerk vorgesehenen, notwendigen Angaben zu machen. Bei Verstößen haftet der Publisher vollumfänglich.

4. Werbemittel

4.1. Eine Veränderung der aus dem System generierten Werbemittel- und Tracking-Codes ist nicht statthaft. Ausnahmeregelungen können im Einzelfall schriftlich mit affilnex getroffen werden. Die affilnex zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht ohne Abstimmung im Design oder im Inhalt verändert oder anderweitig bearbeitet werden. Die Platzierung sowie die Häufigkeit der Einbindung kann der Publisher nach eigenem Ermessen tätigen.

4.2. Dem Publisher ist es darüber hinaus nicht gestattet, geschützte Marken oder sonstige Rechte des Advertiser in irgendeiner Weise zu nutzen, sofern und soweit affilnex dies explizit über die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Partnerprogramms ausgeschlossen hat.

4.3. Der Publisher verpflichtet sich, die ihm überlassenen Werbemittel nur auf der von ihm angegebenen Werbeplattform zu integrieren und nicht an Dritte weiterzugeben. Zudem hat er das Werbemittel nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Partnerprogramm zu verwenden.

4.4. Über inhaltliche oder technische Änderungen auf seinen digitalen Werbeflächen über das bei Vertragsschluss zu erwartende Maß hinaus informiert der Publisher affilnex. Der Publisher sichert zu, dass in diesem Fall ohne vorherige Absprache keine weitere Werbung auf der Werbefläche gezeigt wird.

4.5. Der Publisher verpflichtet sich, die bereitgestellten Werbemittel nicht in einem Kontext zu platzieren, der erkennbar die wirtschaftlichen Interessen von affilnex oder ihren Advertiser / Agenturen-Kunden gefährden könnte.

4.6. Der Publisher ist verpflichtet, die Werbemittel im Fall der Kündigung, der Sperrung oder des Ablaufs einer zeitlichen Befristung bzw. in vergleichbaren Fällen von seinen Werbeflächen zu entfernen. Entfernt er die Werbemittel nicht oder stehen die Werbemittel nicht mehr zur Verfügung, werden sie automatisch durch Werbemittel von affilnex oder aus Partnerprogrammen des Affiliate-Netzwerks ersetzt.

4.7. Die durch Übersendung von Werbemitteln gewonnenen Informationen dürfen von dem Publisher nur im Zusammenhang mit dem affilnex Partnerprogrammen genutzt werden. Es ist ausdrücklich verboten diese Informationen an Dritte weiterzugeben bzw. für andere Zwecke zu verwenden. Für die korrekte Einbindung der Werbemittel ist der Publisher verantwortlich. Für die entstandenen Nachteile, die bei fehlerhafter Einbindung entstehen, übernimmt affilnex keine Haftung.

5. Vergütung & Abrechnung

5.1. Dem Publisher steht ein Auszahlungsanspruch gegenüber affilnex auf Grundlage der jeweiligen Vereinbarungen über die Werbeprogramme zu. Der Publisher verfügt bei affilnex über ein virtuelles Konto (Guthabenkonto) zwecks Zwischenspeicherung und optischer Aufbereitung der Vergütungen. Vorhandene Guthaben werden nicht verzinst. Ein Auszahlungsanspruch besteht nur, solange das Konto des betreffenden Advertisers / Agenturen ein Guthaben führt, was durch affilnex im Rahmen des technisch Möglichen kontrolliert wird. Soweit nicht ausdrücklich in der Darstellung erwähnt, werden grundsätzlich Netto-Beträge angezeigt.

5.2. Die Konditionen der Vergütung im Rahmen der Partnerprogramme werden auf der Internetseite von affilnex mitgeteilt. Im Fall einer Konditionsänderung teilt affilnex diese mindestens 48 Stunden vor Inkrafttreten dem Publisher mit. Liegt ein wichtiger sachlicher Grund vor, kann diese Frist in bestimmten Einzelfällen verkürzt werden.

5.3. affilnex ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen ein vom Publisher beworbenes Partnerprogramm auszusetzen oder zu pausieren.

5.4. Die Vergütung kann aufgrund nachstehender Events, die auch kombiniert werden können, erfolgen. Alle Views, Klicks, Leads und Sales werden auf der Basis des affilnex Transaktionssystems im Rahmen des technisch Möglichen protokolliert und verifiziert. Leads und Sales werden entsprechend der jeweiligen Partnerprogramm-Konfiguration u.a. durch Cookie- und/oder Sessiontracking erfasst.

Pay per View:

Der View wird vergütet, wenn ein Publisher ein oder mehrere bereitgestellte/s Werbemittel eines Partnerprogramms auf seiner Werbeplattform platziert, verlinkt und anzeigt und hierfür im jeweiligen Vergütungsmodell des Partnerprogramms eine entsprechende Vergütung vorgesehen ist. Ein View ist dann gültig, wenn ein Nutzer die Werbeplattform eines Publisher aufruft, auf der das Werbemittel sichtbar an beliebiger Stelle eingebunden ist. Views für Werbemittel, die auf Werbeplattformen generiert werden, die nicht im affilnex Netzwerk registriert sind, werden als nicht gültig gewertet. Ebenfalls werden wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinanderfolgende Einblendungen ein und desselben Werbemittels für denselben Nutzer (User/IP) als nicht gültig gewertet.

Pay per Click:

Bei jedem Klick auf ein bereitgestelltes Werbemittel und den daraus resultierenden Besuch auf dessen Seite wird dem Publisher eine, im Vergütungsmodell des jeweiligen Partnerprogramms definierte Summe gutgeschrieben. Ein Klick ist dann gültig, wenn ein Nutzer (User/IP) freiwillig und bewusst auf ein zur Verfügung gestelltes Werbemittel auf der Werbefläche des Publisher klickt. Nicht vergütet werden Clicks auf Werbemittel, die auf Werbeplattformen generiert werden, die nicht im affilnex Netzwerk registriert sind sowie wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinanderfolgende Werbemittelklicks auf das gleiche Werbemittel durch denselben Nutzer (User/IP) bzw. Klicks, die durch vergleichbare Verfahren erzeugt werden. Werbemittelklicks die mit einem Aktionszwang verbunden sind (forced clicks) sind ohne ausdrückliche Genehmigung unzulässig und nicht gültig.

Pay per Lead:

Ein Lead ist eine im Vergütungsmodell des jeweiligen Partnerprogramm definierte Nutzeraktion (Bsp.: Newsletter-Anmeldung, Registrierung, Kontakt-Aufnahme mit dem Advertiser). Ein Lead wird vergütet, wenn ein Nutzer nach einem Werbemittelklick auf dem beworbenen digitalen Medium die am Partnerprogramm definierte Nutzeraktion vollständig und dauerhaft (z.B. kein sofortiger Widerruf der Newsletterbestellung) ausführt.

Pay per Sale:

Ein Sale ist der Abschluss eines Vertrages durch einen Nutzer des vom Publisher angebotenen Mediums und einem Advertiser über die Inanspruchnahme entgeltpflichtiger Waren oder entgeltpflichtiger Dienstleistungen. Ein Sale ist gültig, wenn ein Nutzer nach einem Werbemittelklick auf dem beworbenen digitalen Medium des Advertiser einen Vertrag über eine entgeltpflichtige Leistung wirksam schließt und eine entsprechende Vergütung im Vergütungsmodell des jeweiligen Partnerprogramms vorgesehen ist.

Life-Time-Provision:

Bei einer Life-Time-Provision erhält der Publisher für die einmalige Werbung eines Kunden eine auf die jeweilige Programm-Lebenszeit begrenzte Provision.

5.5. Der Anspruch der Publishers gegenüber affilnex auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es ist zu einem erfolgreichen Event (View, Click, Lead, Sale) aufgrund der von dem Publisher affilnex überlassenen Werbefläche gekommen.

  • Im Rahmen des jeweiligen Partnerprogramms ist für diesen Event eine Provisionsgewährung vorgesehen.

  • Der Event ist von affilnex erfolgreich protokolliert worden.

  • Es liegt seitens des Publishers kein Betrug oder Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher vor.

  • Im Fall des Event-Typs „Sale": Der Nutzer nimmt die Lieferung der Ware am Versandbestimmungsort an, leistet die Zahlung vollständig und die gesetzliche bzw. vom Advertiser / Agenturen seinen Kunden gegenüber gewährte Widerrufsfrist ist abgelaufen.

  • Die Event-Provision im affilnex System bestätigt und damit endgültig anerkannt ist.

5.6. affilnex ist nicht verpflichtet, Events, die über Zwang oder Täuschung getätigt wurden, sowie automatisch oder aufgrund anderweitiger Manipulationen erzeugte Events (z.B. Klickgeneratoren), zu vergüten. In diesen Fällen ist affilnex berechtigt, das Guthabenkonto des Publishers zu sperren und im Umfang des bereits unrechtmäßig erworbenen und nachgewiesenen Betrags zu belasten und diesen Betrag dem Advertiser / Agenturen wieder gutzuschreiben.

5.7. affilnex sichert dem Publisher die Vollständigkeit der in den Konten erfassten Erfolge nur im Rahmen der allgemeinen technischen Möglichkeiten einer solchen Erfassung nach Maßgabe des angewandten Erfassungssystems (Tracking-System) zu. Sollte die technische Erfassung nicht möglich sein, z.B. bei Ablehnung von Cookies durch den Nutzer des Publisher-Mediums, entsteht ein Vergütungsanspruch nur bei anderweitigem geeigneten Nachweis durch den Publisher und Akzeptanz des Nachweises durch den Advertiser / Agenturen.

5.8. affilnex ist es vorbehalten, einzelnen Publishern die Teilnahme an einem Partner-werben-Partner-Programm anzubieten. Der werbende Publisher erhält bei diesem Partner-werben-Partner-Programm für geworbene Publisher einen Anteil der durch die geworbenen Publisher generierten affilnex Erträge auf sein virtuelles Konto gutgeschrieben. Sollte keine anderweitige Vereinbarung getroffen werden, steht dem werbenden Partner ein Anteil von 10% Prozent an den Erträgen von affilnex bezogen auf den geworbenen Publisher zu. Höhere Provisionsansprüche sind zu verhandeln. Der Provisionsanspruch auf die Erträge geworbener Publishers erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem der werbende Publisher seinen Publisher-Zugang bei affilnex auflöst bzw. löscht oder dieser aufgrund von Verstößen gegen geltendes Recht durch affilnex gesperrt oder gekündigt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der werbende Publisher zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Publisher-Zugang bei affilnex einrichtet.

5.9. affilnex erstellt für den Publisher mindestens eine monatliche Abrechnung (Gutschriftverfahren) und versendet diese per E-Mail. affilnex zahlt die Vergütung im darauf folgenden Monat aus, sofern die Vergütung die währungsspezifische Auszahlungsgrenze erreicht hat. Gegebenenfalls sind die Vormonate zu addieren. Im Fall der Account-Kündigung kann der Publisher auch bei Unterschreiten der Auszahlungsgrenze eine manuelle Auszahlung beantragen, wofür jedoch pro Auszahlung eine währungsspezifische Bearbeitungsgebühr gemäß der online veröffentlichten Preisliste anfällt.

5.10. Die Gutschrifterstellung an den Publisher durch affilnex erfolgt ausschließlich im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem deutschen Signaturgesetzt (SigG) auf elektronischem Weg per E-Mail. Zudem werden die elektronisch signierten Gutschriften zum Download im Publisher-Loginbereich von affilnex bereitgestellt. Auf eine postalische Zusendung der Gutschriften verzichtet der Publisher ausdrücklich.

5.11. Zeitgleich mit jeder Auszahlung auf das von dem Publisher im Online-System angegebene Konto wird ihm eine entsprechende Gutschrift zur Prüfung per E-Mail übersandt. Widerspricht der Publisher nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang dieser Gutschrift, gilt die Gutschrift als genehmigt. Der virtuelle Kontostand bei affilnex wird entsprechend reduziert. Die Kosten der Banküberweisungen trägt der Publisher. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des virtuellen Kontos. Schwebende (unbestätigte) Provisionen werden nicht ausgezahlt.

5.12. Umsatzsteuer wird an den Publisher erst ausgezahlt, wenn er einen geeigneten Nachweis über seine Vorsteuerabzugsberechtigung vorgelegt hat. Dieser ist jährlich zu erneuern. Erneuert der Publisher diesen Nachweis nicht, erfolgt die weitere Zahlung ohne Umsatzsteuer. Eine nachträgliche Änderung ist möglich, es fallen jedoch hierfür entsprechende Bearbeitungsgebühren an.

5.13. Guthaben auf Publisher-Konten werden nicht verzinst. Ein Guthaben des Publisher verfällt in der nach § 195 BGB bestimmten Frist, wenn das Publisherkonto inaktiv ist oder das Guthaben aufgrund fehlender oder fehlerhafter Kontoverbindung nicht auszahlbar ist.

6. Haftung des Publishers

Der Publisher stellt affilnex von sämtlichen Schadenersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die affilnex durch ein pflicht- oder vertragswidriges Handeln des Publisher entstehen.

7. Haftung von belboon

7.1. affilnex wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit affilnex verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Online-System gleichwohl ausfallen, wird sich affilnex im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen affilnex seitens des Publishers besteht hieraus nicht.

7.2. affilnex haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von affilnex liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). affilnex haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Publisher, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen. Eine technische Sicherung der Daten durch affilnex erfolgt mindestens wöchentlich.

7.3. affilnex garantiert keine Umsatzerfolge.

7.4. Für Schäden, die aus der Verletzung der Datenaktualisierungspflicht (vgl. § 2.7) entstehen, haftet affilnex nicht. Entsteht daraus bei affilnex ein Schaden, muss dieser vom Publisher in vollem Umfang ersetzt werden.

7.5. affilnex haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, der Qualität der Waren und Dienstleistungen von Advertisern / Agenturen sowie dafür, dass diese Leistungen keine Rechte Dritter verletzen. Für Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit der Software oder Hardware der Parteien sowie der Verfügbarkeit bzw. Funktionsweise des Internets entstehen, übernimmt affilnex keinerlei Gewährleistung.

7.6. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet affilnex lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch affilnex, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.7. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch affilnex, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt, höchstens jedoch auf die durchschnittliche erfolgsabhängige Vergütung eines halben Jahres der Vertragspartei. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere den entgangenen Gewinn.

7.8. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7.9. Sollte dem Publisher durch ein Fehlverhalten eines Advertisers oder seiner vertretungsberechtigten Agentur ein Schaden entstehen, so ist der Publisher berechtigt und gehalten, alle hieraus resultierenden Ansprüche, namentlich insbesondere Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Advertiser geltend zu machen. affilnex verpflichtet sich, die hierfür notwendigen Rechte an den Publisher abzutreten.

8. Datenschutz

8.1. affilnex ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Publishers zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten.

8.2. affilnex ist ebenfalls berechtigt, die durch den Publisher im affilnex Online-System hinterlegten Daten an externe Dienstleister zu Zwecken der Adress- und Datenvalidierung sowie Bonitätsprüfung weiter zu geben. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten.

8.3. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung, z.B. für Zwecke der Werbung oder Marktforschung, erfolgt nicht. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Vertragspartners gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen dauerhaft gelöscht. Die Daten stehen dann einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung.

8.4. Wünscht der Publisher eine vollständige Löschung seiner Daten, so wendet er sich hierfür an den auf der Internetseite angegebenen Support von affilnex.

8.5. Der Publisher ermächtigt affilnex, die bei der Anmeldung angegebenen Daten an alle Advertiser / Agenturen weiterzugeben, die für affilnex eine Partnerschaft mit dem Publisher eingegangen sind.

8.6. affilnex ist berechtigt, alle notwendigen technischen Maßnahmen zu ergreifen und einzusetzen, um die Aufrechterhaltung des Netzwerks zu gewährleisten und etwaigen Missbrauch festzustellen. § 110 TKG gilt hierfür sinngemäß.

9. Änderung

9.1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Sie werden per E-Mail und über das Online-System zugänglich gemacht.

9.2. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher als angenommen.

9.3. Erfolgt ein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, so gilt das Vertragsverhältnis als gekündigt i.S.d. des §10.1.


10. Kündigung

10.1. Der Vertrag kann jederzeit durch jeden Vertragspartner gekündigt werden.

10.2. Die Kündigung durch einen Publisher kann nur in Papierform (Originalschreiben oder per Fax) erfolgen, eine Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Kündigung durch affilnex bedarf keiner Schriftform und kann insbesondere auch per E-Mail erfolgen.

10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch §10.1. unberührt.

10.4. Im Fall der Kündigung muss der Publisher innerhalb von 48 Stunden alle Werbemittel entfernen. Dies entbindet den Publisher nicht von seiner Pflicht, ungültige bzw. nicht mehr funktionale Werbemittel-Codes unverzüglich aus seinen Werbeplattformen zu entfernen.

10.5. Ein etwaiges Restguthaben wird dem Publisher nach Abzug aller angefallenen Kosten ausgezahlt. Für Auszahlungen unterhalb der Summe der währungsspezifischen Auszahlungsgrenze wird eine währungsspezifische Bearbeitungsgebühr erhoben. Beides regelt die jeweils gültige und online veröffentlichte Preisliste.

10.6. affilnex steht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu.

10.7. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Publisher nicht die Regelungen von

  • §3 ff.: Verhaltenspflichten

  • §4 ff.: Werbemittel

einhält.

10.8. Es ist unerheblich, ob die Nichteinhaltung durch den Publisher selbst oder durch einen vom Publisher beauftragten Dritten erfolgt.

10.9. Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafe bleiben hierdurch unberührt.

11. Vertragsstrafe

11.1. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen von

  • §3 ff.: Verhaltenspflichten

  • §4 ff.: Werbemittel

vereinbaren affilnex und der Publisher eine Vertragsstrafe von 5.001,- EUR pro Fall.

11.2. Es ist unerheblich, ob die Zuwiderhandlung durch den Publisher selbst oder durch einen vom Publisher beauftragten Dritten erfolgt.

12 . Publizität

Die Remado Limited als 100-prozentige Eigentümerin der Remado Limited & Co.KG. Der Publisher erklärt sich aus diesem Grund mit einer Veröffentlichung entsprechender Tatsachen in Form von Pressemeldungen, Corporate News und im Rahmen der Quartalsberichterstattung einverstanden.

13. Sonstiges

13.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Sofern der Publisher Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus unserem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Baden-Baden.

13.3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn belboon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

13.4. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Angestellte von affilnex sind nicht berechtigt, mündliche Änderungen oder Ergänzungen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

13.5. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien gilt die deutschsprachige Vertragsversion als maßgeblich.

14. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtsprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.


 

Baden-Baden, Dezember 2014